Das Wunschrad mit Steuervorteilen beim Fahrradgiganten
Um den Arbeitsplatz zu erreichen, benutzen immer mehr Menschen das Fahrrad. Dafür ist das alltägliche Verkehrsgeschehen in unseren Städten verantwortlich, da immer mehr Menschen neben dem steigenden Umweltbewusstsein auch auf einen gesunden Lebensstil wertlegen. Der Anstieg des Absatzes von E-Bikes und Pedelecs ist dafür verantwortlich, dass sich die Gruppe der pedalierenden Pendler vergrößert.
Leasingräder werden seit März 2019 noch einmal deutlich umfangreicher gefördert und steuerlich begünstigt, dies ist ein weiteres Argument, das Fahrrad zukünftig als Verkehrsmittel zu nutzen. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für das Dienstrad zusätzlich zum Gehalt, dann ist dieses sogar steuerfrei. Für die private Nutzung des Dienstrades entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils.
Details zum Fahrrad-Leasing
Ab Januar 2019 entfällt die bisherige 1 %-Regel für Leasingräder, dank der Anpassung der Steuerregelung. Von der Besteuerung des sogenannten geldwerten Vorteils sind geleaste Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs befreit, wenn der Arbeitgeber diesen zum Gehalt zusätzlich übernimmt. Dem Arbeitnehmer wird beim Fahrrad-Leasing ein Fahrrad oder E-Bike zur dienstlichen oder privaten Nutzung, gegen eine monatliche Rate durch den Arbeitgeber überlassen. Dabei werden die monatlichen Raten direkt vom Bruttolohn der Arbeitgeber gezahlt. Hierbei verringert sich das zu versteuernde Einkommen. Steuern werden dadurch eingespart und die Arbeitnehmer bekommen beim Fahrrad-Leasing ein hochwertiges Fahrrad günstiger als beim Direktkauf.
Seit März 2019 greift die neue 0,5 % Regel ein, wenn sich der Mitarbeiter per Gehaltsumwandlung an den Kosten für das Dienstfahrrad beteiligt. Die Bemessungsgrundlage für die Versteuerung des geldwerten Vorteils halbiert sich bei der privaten Nutzung. Welcher Höhe das Steuerersparnis hat, ist vom individuellen Einkommen, der Steuerklasse und den jeweiligen Freibeträgen abhängig. Im Vergleich zum Kauf spart der Arbeitnehmer beim Fahrrad-Leasing bis zu 40 %. Die Arbeitgeber erhalten dadurch wenige Lohnnebenkosten und motivierter Arbeitnehmer.
Das Steuermodell und seine Funktion
Das geleaste Fahrrad ist meistens mit einem Wartungsvertrag kombiniert, der Arbeitgeber überlässt es dann dem Arbeitnehmer. Die Private Nutzung des Fahrrades für den Arbeitnehmer muss monatlich mir einem Prozent als geldwerten Vorteil auf den Listenpreis versteuert werden. Dabei wird der Listenpreis auf voll 100,00 € abgerundet.
Fahrrad Leasing mit Fahrradgigant
Beispielsweise kostet das Fahrrad 1.000,00 €, der Arbeitgeber muss dann 120,00 € (12 x 10,00 €) als jährlichen geldwerten Vorteils versteuern. In Form einer Gehaltsumwandlung zahlt der Arbeitgeber diese 120,00 € an den Arbeitnehmer. In Höhe der Leasingrate behält der Arbeitgeber einen Teil des monatlichen Gehalts und wandelt diesen Teil in einen sogenannten Sachlohn um. Diesen Betrag kann der Arbeitgeber als Betriebsausgaben absetzen. Im Umkehrschluss erhält der Arbeitnehmer einen um die Leasingrate verminderten Barlohn und den Sachlohn in Form des überlassenen Fahrrads. Entsprechend vermindert sich die Einkommenssteuer des Arbeitnehmers. Diese Gehaltsumwandlung ist natürlich auch in Zuge einer Gehaltserhöhung umsetzbar.