29.06.21
Der Abstand zwischen Auto und Fahrrad und andere Änderungen
Seit dem 14. Februar 2020 gelten einige neue Regelungen im Straßenverkehr, welche das Leben von Radfahrern nicht nur einfacher, sondern auch sicherer machen.
Abstandsregeln
Die neueste Regelung sieht einen Abstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts beim Überholen eines Fahrrades für den Autofahrer vor. Die „alte“ Regelung schrieb einen „ausreichenden Sicherheitsabstand“ vor.
Schritttempo für LKWs beim Abbiegen
Um schwere Unfälle durch LKWs zu minimieren dürfen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen. Verstöße hiergegen werden mit einem Bußgeld von 70,-€ und einem Punkt geahndet.
Grüner Pfeil
Der Grüne Pfeil ist je bereits für Kraftfahrzeuge bekannt. Dieser soll nun auch auf Radfahrer aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen ausgedehnt werden. Zusätzlich wird es einen eigenen Grünen Pfeil geben, welcher nur für Fahrradfahrer gilt.
Nebeneinander fahren
Die bisherigen Regelungen für das Nebeneinander fahren von Fahrrädern war recht missverständlich und stellte das Hintereinander fahren in den Vordergrund. Dies ist nun verbessert worden und es ist ausdrücklich erlaubt nebeneinander zu fahren, wenn der Verkehr damit nicht behindert wird.
Weitere Neuerungen
Es gibt noch viele weitere Neuerungen wie bspw. ein Halteverbot auf Schutzstreifen, ein eigenes Schild für Radschnellwege oder Fahrradzonen